- documenta
Der Aufsichtsrat und die Gesellschafter der documenta und Museum Fridericianum gGmbH haben während ihrer heutigen Sitzungen entschieden, dass die documenta fifteen wie geplant vom 18. Juni bis 25. September 2022 in Kassel stattfinden soll. Die Gremien berieten umfassend über die Machbarkeit der Ausstellung angesichts der Entwicklungen der COVID-19-Pandemie sowie über infrastrukturelle Voraussetzungen und Einflussgrößen auf die Verwirklichung des kuratorischen Konzepts.
Seit dem Frühjahr 2020 begleitet die Pandemie die Planungen der documenta fifteen und hat bereits zahlreiche Anpassungen erfordert. So haben beispielsweise die weltweiten Atelierbesuche sowie Arbeitstreffen mit der Künstlerischen Leitung ruangrupa und internationalen Künstler*innen und Gruppierungen fast eineinhalb Jahre lang ausschließlich im digitalen Raum stattgefunden. Der für das Konzept von ruangrupa wichtige gegenseitige Austausch und die ortsspezifische Weiterentwicklung von Projekten wurden dadurch erschwert. Dennoch schreiten die Planungen voran, sowohl was die Auswahl einzelner Ausstellungsorte als auch die Vorbereitungen künstlerischer Positionen anbelangt. Sicherheits- und Hygienekonzepte werden dabei laufend mitbedacht – von der Wahl ausreichend großer Indoor- und Outdoor-Standorte bis zu digitalen Lösungen bei der Besucher*innenführung und zur Unterstützung des Besuchserlebnisses. Das kuratorische Konzept von ruangrupa, das auf einem umfassenden Nachhaltigkeitsverständnis basiert, kommt diesen Entwicklungen entgegen, so dass in vielfacher Hinsicht aus der Krise auch Neues entstehen kann.
Die Empfehlung des Aufsichtsrats, dass die fünfzehnte Ausgabe der documenta planmäßig 2022 stattfinden soll, wird auch von der Findungskommission der documenta fifteen (documenta Kommission) mitgetragen, die im Vorfeld zur heutigen Sitzung tagte. Die kuratorische Praxis von ruangrupa stelle eine adäquate Antwort auf die Dringlichkeiten unserer Zeit dar, sie sei im Leben verhaftet, prozessorientiert und habe daher die Kraft, sich Momenten der Ungewissheit anzunehmen, betonte die Findungskommission.
Die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung soll noch durch eine Beschlussfassung des Magistrats der Stadt Kassel bestätigt werden.
